Fachbeiträge zur Hydrotechnik und Grundwasserüberwachung

Technische Berichte und Analysen zu wasserrechtlichen Anforderungen, Sanierungsverfahren und Bauausführung nach WHG.

Grundwassermonitoring nach WHG: Anforderungen an Messnetze und Datenqualität
15. März 2025

Grundwassermonitoring nach WHG: Anforderungen an Messnetze und Datenqualität

Der Beitrag beleuchtet die wasserrechtlichen Grundlagen des Grundwassermonitorings gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Grundwasserverordnung. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Dichte und Tiefe von Messnetzen, die Probenahmeverfahren sowie die Qualitätssicherung der Messdaten. Anhand eines Fallbeispiels aus dem norddeutschen Raum wird gezeigt, wie ein konformes Monitoringkonzept umgesetzt werden kann. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer kontinuierlichen Datenvalidierung für die behördliche Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustands.

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Hydrotechnische Systeme in der Altlastensanierung: Planung und Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen
22. Februar 2025

Hydrotechnische Systeme in der Altlastensanierung: Planung und Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen

Dieser Artikel beschreibt die ingenieurtechnische Planung und den Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen im Kontext der Altlastensanierung. Behandelt werden sowohl in-situ-Verfahren wie die Air-Sparging-Technik als auch ex-situ-Methoden wie die Aktivkohlefiltration. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der hydraulischen Dimensionierung von Förderbrunnen und der Steuerung der Reinigungsleistung unter variablen hydrogeologischen Bedingungen. Die vorgestellte Fallstudie eines ehemaligen Industriestandorts in Hessen zeigt, wie durch ein kombiniertes Pump-and-Treat-System die Schadstofffahne erfolgreich zurückgedrängt werden konnte.

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WHG-konforme Bauausführung von Wasserhaltungsmaßnahmen: Risiken und Qualitätssicherung
10. Januar 2025

WHG-konforme Bauausführung von Wasserhaltungsmaßnahmen: Risiken und Qualitätssicherung

Der Fachbeitrag behandelt die wasserrechtlichen und technischen Anforderungen an temporäre Wasserhaltungen im Tief- und Grundbau. Ausgehend von den Vorgaben des WHG und der Eigenkontrollverordnung werden die Schritte der Genehmigungsplanung, der hydraulischen Bemessung und der bauzeitlichen Überwachung erläutert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Risikobewertung von Setzungsschäden und der Einhaltung von Einleitgrenzwerten. Die Ausführungen werden durch eine Checkliste für die Qualitätssicherung vor Ort ergänzt, die auf langjährigen Erfahrungen aus Großprojekten im Berliner Raum basiert.

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Häufige Fragen zur WHG-Konformität

Antworten zu Grundwassermonitoring, Wasserhaltung und Umweltauflagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.

Welche Messstellendichte fordert das WHG für ein Grundwassermonitoring?

Das WHG in Verbindung mit der Grundwasserverordnung (GrwV) schreibt eine standortspezifische Dichte vor, die sich nach der Hydrogeologie und dem Gefährdungspotenzial richtet. Für regionale Überwachungsnetze werden je nach Aquifertyp und Flurabstand Messstellenabstände von 500 bis 2000 Metern empfohlen. Bei Altlastenverdachtsflächen sind engmaschigere Raster von 50 bis 200 Metern üblich. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt.

Welche Probenahmeverfahren sind für die chemische Zustandsbewertung zugelassen?

Die GrwV verlangt repräsentative Probenahmen nach DIN EN ISO 5667-11. Üblich sind Niedrigdurchfluss-Pumpverfahren mit einer Förderrate unter 1 l/min, um die natürliche Strömung nicht zu verfälschen. Bei flüchtigen Schadstoffen (LCKW, BTEX) kommen geschlossene Probenahmesysteme zum Einsatz. Die Probenkühlung und -konservierung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Analytik erfolgt nach DIN 38402-15.

Welche Auflagen gelten für temporäre Wasserhaltungen im Tiefbau?

Für Bauwasserhaltungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §8 WHG erforderlich, wenn die Absenkung mehr als 2 Meter beträgt oder länger als 4 Wochen andauert. Die Einleitung des geförderten Wassers in ein Oberflächengewässer unterliegt den Grenzwerten der Abwasserverordnung (Anhang 49). Typische Auflagen umfassen die kontinuierliche Messung von Trübung, pH-Wert und Temperatur sowie die Dokumentation der Fördermenge. Bei Setzungsrisiken ist ein geotechnisches Monitoring vorgeschrieben.

Wie wird die Datenqualität im Grundwassermonitoring gesichert?

Die Qualitätssicherung folgt der DIN EN ISO/IEC 17025 für Prüflabore und umfasst Feldblindproben, Parallelproben und Referenzstandards. Die Messnetzbetreiber müssen ein Qualitätsmanagementhandbuch vorlegen, das die Kalibrierintervalle der Feldmessgeräte (z. B. Leitfähigkeit, Sauerstoff) und die Nachweisgrenzen der Laboranalytik definiert. Die Daten werden in einem wasserwirtschaftlichen Fachinformationssystem geführt und jährlich der zuständigen Behörde übermittelt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die WHG-Überwachungspflichten?

Verstöße gegen die Überwachungspflichten nach §100 WHG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gewässerverunreinigung droht eine Strafbarkeit nach §324 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Wasserbehörde die Stilllegung der Anlage anordnen und die Kosten für die Sanierung auf den Betreiber abwälzen. Eine regelmäßige Eigenkontrolle und Dokumentation ist daher unerlässlich.

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